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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Verkauf der selbstbewohnten Immobilie zusammen mit dem Arbeitszimmer

Bei Immobilienverkäufen sind immer steuerliche Überlegungen anzustellen, um nicht nach dem abgeschlossenen Verkauf teure Überraschungen zu erleben. Nach § 23 EStG werden die sog. Spekulationsgeschäfte besteuert. Wenn der Zeitpunkt zwischen Anschaffung und Veräußerung bei einer Immobilie weniger als zehn Jahre beträgt, muss der Gewinn der Besteuerung unterworfen werden.

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