Das BMF hat mit Schreiben vom 18.4.2019 (IV C 1 – S 2211/16/10003:005) Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber veröffentlicht.
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Sandra Peterson
· Artikel im Heft ·
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