Verschärfte Pflichten im Mutterschutz
1 Arbeitsplatzbezogene Gefährdungen erfassen
Seit 2018 müssen Arbeitgeber für ausnahmslos jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind dabei ausgesetzt ist oder sein kann (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Seit dem 1.1.2019 droht bei Nichtbeachtung eine Geldbuße bis zu fünftausend Euro (§§ 10, 32 MuSchG).
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Hans Olbert

· Artikel im Heft ·
Problematik
Das Szenario ist allen Arbeitgebern bekannt: Es existieren immer Arbeitnehmer, die häufiger krankheitsbedingt fehlen als alle anderen
1 „Das ist so mühsam“
Ärgern Sie sich, wenn Arbeitnehmer lieber jammern als motiviert ein Projekt abzuwickeln? Spüren Sie, dass in Ihrer Firma viel
1 Konzeption eines Betrieblichen Gesundheitszentrums
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst zahlreiche Bausteine. Einer davon kann
Gespaltene Gesellschaft
Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat Deutschland seit dem vergangenen Herbst wieder fest im Griff und ganz
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) der Mitarbeiter und Regelungen der Betriebsverfassung geraten nicht selten in Kollision. Dies belegt
1 Psychische Gesundheitsförderung führt Schattendasein
Das Thema (Mitarbeiter-)Gesundheit rückte in den vergangenen Jahren immer mehr