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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Verteilung der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
Das FG Köln hatte in seinem Urteil vom 27.6.2018 (3 K 870/17), mit dem es für die Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Zuwendung im Rahmen von Betriebsveranstaltungen auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer abstellt, für Rechtsunsicherheit gesorgt. Die Entscheidung fiel entgegen der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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