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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Vertragsgemäße Beschäftigung ab 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit

Der Kläger begann sein Arbeitsverhältnis zum Land Berlin im Jahr 1993 als Fährmann. Zum 1.1.1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf eine in Potsdam neu errichtete Stiftung übertragen. Seit 2013 findet kraft Parteivereinbarung der TV-L darauf Anwendung.

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