Vorbeschäftigungsverbot bei Befristung
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne Sachgrund] ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“
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Dr. Peter Körlings

· Artikel im Heft ·
Einleitung
Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG)
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