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 Bild: deagreez - stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 16 Minuten
ARBEITSRECHT

Was von Corona übrigbleibt

Pandemie-Grundsatzurteile für die HR- und EHS-Praxis

Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte vorübergehende Betriebsschließung ist kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos.

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