Weniger Urlaub nach Kurzarbeit

Studie: Welche Betriebe kürzen?
Die Corona-Krise hat in Deutschland zu Rekordzahlen bei der Kurzarbeit geführt. 34 % der Betriebe hatten im Jahr 2020 zeitweise Kurzarbeit angemeldet. Dies kann Einfluss auf die Höhe der Urlaubsansprüche haben, wenn Arbeitgeber den Jahresurlaub anteilig verringern. Allerdings hat nur eine Minderheit der Betriebe hiervon Gebrauch gemacht, wie die Ergebnisse einer Umfrage zeigen.
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 Bild: aanbetta/stock.adobe.com
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Kürzung des Jahresurlaubs wegen Kurzarbeit

Umstritten ist, ob Kurzarbeit zu geringeren Urlaubsansprüchen führen kann, wenn an weniger Tagen oder gar keine Arbeit geleistet wird (vgl. hierzu ausführlich und zustimmend Dziuba/Nickel, AuA 9/21, S. 22 ff., in diesem Heft). Der EuGH hat diese Sichtweise als mit europäischem Recht vereinbar anerkannt und dabei Kurzarbeitende mit „vorübergehend teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern“ gleichgesetzt (EuGH, Urt. v. 22.4.2010– C-486/08, AuA 3/11, S. 178; v. 8.11.2012 – C-229/11 und C-230/11, AuA 2/14, S. 116). Demnach können Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters im Verhältnis zur Kürzung der Zahl der Arbeitstage verringern. Bei Kurzarbeit Null – also einem Arbeitsausfall von 100 % – verfällt der Urlaubsanspruch für den betreffenden Zeitraum ganz. Nach deutschem Recht hat dies das LAG Düsseldorf (Urt. v. 12.3.2021 – 6 Sa 824/20, AuA 5/21, S. 62) in einem Fall bestätigt. Das ArbG Osnabrück (Urt. v. 8.6.2021 – 3 Ca 108/21) hat entschieden, dass eine Vergleichbarkeit mit der Situation von Teilzeitbeschäftigten bei tageweiser Kurzarbeit nicht bestehe, sodass der Urlaubsanspruch anders als bei Kurzarbeit Null nicht gekürzt werden dürfe. Eine abschließende Klärung durch das BAG steht aus.

In welchem Ausmaß Betriebe die Urlaubsansprüche ihrer Mitarbeiter aber tatsächlich aufgrund von Kurzarbeit kürzen, ist bislang noch nicht untersucht worden. Deshalb wurde dieser Aspekt in die 10. Welle der IAB-Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ aufgenommen, die im Zeitraum vom 1.–15.3.2021 erfolgte. Seit August 2020 werden im Abstand von etwa drei Wochen regelmäßig Daten zur Lage der Betriebe in Deutschland erhoben. Die nachfolgenden Analysen basieren auf dieser Befragung sowie auf der Kurzarbeiterstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Ausmaß der Kurzarbeit

Die Covid-19-Pandemie hat durch die nahezu flächendeckende Betroffenheit der Wirtschaft zu einem historischen Höchststand bei der Kurzarbeit geführt. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erreichte die Anzahl der konjunkturellen Kurzarbeiter im Jahr 2020 mit durchschnittlich rund 2,8 Mio. Personen ein nie dagewesenes Niveau. Im April 2020 – dem am stärksten betroffenen Monat – bezogen knapp sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Nach einem Rückgang im Laufe des Sommers 2020 stieg ihre Zahl im Zuge des zweiten Lockdowns ab November 2020 erneut an und lag Ende April 2021 nach ersten Hochrechnungen bei 2,3 Mio. Im Vergleich zu früheren Zeiträumen sind in dieser Krise mehr kleine Betriebe von Kurzarbeit betroffen. Dies hängt damit zusammen, dass im Zuge der Lockdowns vor allem kleinere Dienstleistungsbetriebe, bspw. aus Gastronomie, Handel oder sonstigen Dienstleistungen, auf Kurzarbeit zurückgreifen mussten.

Höhe der Arbeitsausfälle

Insgesamt belief sich der Arbeitsausfall der konjunkturell Kurzarbeitenden im Jahresdurchschnitt 2020 auf rund 41 %, damit entsprechen die 2,8 Mio. Kurzarbeiter rein rechnerisch einem Beschäftigungsäquivalent von 1,2 Mio. Arbeitnehmern. Nachdem der durchschnittliche Arbeitsausfall im ersten Lockdown auf fast 51 % gestiegen war, verringerte er sich in den Sommermonaten 2020. Mit dem zweiten Lockdown stiegen die Arbeitsausfälle erneut an, im April 2021 beliefen sie sich nach vorläufigen Angaben auf 55 %. Vor der Corona-Krise hatte der Arbeitsausfall dagegen durchschnittlich bei einem Viertel gelegen.

Insbesondere wenn Betriebe von einer vorübergehenden Schließung infolge der Lockdowns betroffen waren, führte dies zu erheblichen Arbeitsausfällen. Von Kurzarbeit Null – also einem kompletten Arbeitsausfall – waren im Jahresdurchschnitt 2020 9 % der Betriebe bzw. 2 % der Beschäftigten betroffen. Dies häufig in den Branchen Gastgewerbe, Handel und sonstige Dienstleistungen, die besonders von den behördlichen Eindämmungsmaßnahmen betroffen waren. Ein Arbeitsausfall von über 75 % bis unter 100 % betraf jeden fünften Betrieb und jeden zehnten Kurzarbeitenden, also eher Kleinbetriebe, da anteilig mehr Betriebe als Beschäftigte betroffen waren. Kleinere Betriebe mussten demnach nicht nur häufiger Kurzarbeit anmelden, sondern sie hatten insgesamt auch höhere Arbeitsausfälle zu verzeichnen.

Organisation der Kurzarbeit

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt über die Zahl der Kurzarbeitenden sowie den durchschnittlichen Arbeitsausfall Auskunft. Um darüber hinaus mehr Informationen zur Handhabung der Kurzarbeit in der betrieblichen Praxis zu erhalten, wurden in einer IAB-Studie Anfang März 2021 weitere Fragen zur Organisation gestellt. Im Folgenden sind die hochgerechneten Ergebnisse dieser Betriebsbefragung dargestellt, die repräsentativ für Deutschland sind. Insgesamt gaben 34 % der befragten Betriebe an, dass sie in der Covid-19-Pandemie bereits im Vorjahr zumindest zeitweise Kurzarbeit angemeldet hatten. Zum Zeitpunkt der Befragung in der ersten Märzhälfte gab es in etwa 22 % der Betriebe Kurzarbeit, in diesen Betrieben fielen im Durchschnitt 55 % des gesamten betrieblichen Arbeitsvolumens aus.

Des Weiteren wurden die Betriebe gefragt, ob durch die Kurzarbeit die tägliche Arbeitszeit verkürzt wurde, ob ganze Tage entfielen bzw. eine Kombination aus beidem umgesetzt wurde. Bei gut 42 % entfielen nur ganze Arbeitstage und 10 % verkürzten ausschließlich die tägliche Arbeitszeit. Fast die Hälfte der Betriebe in Kurzarbeit nutzte hingegen beide Möglichkeiten, um ihr Arbeitsvolumen anzupassen.

Wie der betriebliche Arbeitsausfall organisiert wird, hängt insbesondere vom ausgefallenen Stundenvolumen ab. Betriebe, die ausschließlich die tägliche Arbeitszeit verkürzten, hatten mit einem Arbeitsausfall von rund einem Drittel der Arbeitszeit die geringsten Ausfälle. Wurden dagegen ganze Arbeitstage gekürzt, lag der Arbeitsausfall mit knapp zwei Dritteln fast doppelt so hoch; durchschnittlich entfielen 3,7 Arbeitstage je Woche. Betriebe, die von beiden Möglichkeiten Gebrauch machten, gaben an, dass gut die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt wurde. Ein Teil davon wurde durch den Entfall von ganzen Arbeitstagen realisiert – im Schnitt 2,3 Arbeitstage je Woche.

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Kürzung von Urlaubsansprüchen

Der Befragung zufolge wurde bei 77 % der Betriebe, die Anfang März in Kurzarbeit waren, an weniger oder gar keinen Tagen gearbeitet, was zu Urlaubskürzungen führen kann. In jedem sechsten Betrieb waren Mitarbeiter von einem kompletten Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null) betroffen. Die Mehrzahl der Betriebe kürzt den jährlichen Urlaubsanspruch ihrer Kurzarbeiter nicht. Jeder neunte Betrieb hat den jährlichen Urlaubsanspruch seiner Beschäftigten in Kurzarbeit für das Jahr 2020 entsprechend gekürzt – 9 % bei allen sowie 3 % bei einem Teil der Kurzarbeitenden. Differenziert man die Urlaubskürzung nach dem Stundenvolumen, das im Betrieb entfiel, dann steigt mit zunehmendem Arbeitsausfall der Anteil der Betriebe, die Urlaubsansprüche kürzen. Bei einem durchschnittlichen Ausfall von über 75 % des betrieblichen Arbeitsvolumens – in dieser Kategorie finden sich auch meist Betriebe mit Kurzarbeit Null – kürzen 18 % die Urlaubsansprüche. Hingegen verringern bei einem Arbeitsausfall von weniger als 25 % nur 4 % der Betriebe den Urlaub (vgl. Grafik 2). Wenn Betriebe den Urlaub ihrer Beschäftigten reduzierten, dann lag der durchschnittliche Arbeitsausfall bei zwei Dritteln der Arbeitszeit und bei 3,4 ausgefallenen Arbeitstagen; das ist deutlich mehr als bei Betrieben, die berichteten, nicht gekürzt zu haben. Hier entfielen gut die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit und im Schnitt 2,6 Arbeitstage die Woche.

Darüber hinaus ist von Interesse, welche Betriebe systematisch häufiger Urlaubsansprüche kürzen. Um dies herauszuarbeiten, kam die multivariate Analyse zur Anwendung. Die multivariate Analyse wurde als gewichtete Logit-Schätzung durchgeführt, bei der die abhängige Variable die Kürzung von Urlaubsansprüchen ist (1 = ja, 0 = nein). Logit-Schätzungen dienen dazu, den Zusammenhang zwischen dem Eintritt von bestimmten (binär kodierten) Ereignissen und anderen Faktoren zu modellieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, wird mittels verschiedener unabhängiger Variablen erklärt. Dadurch lässt sich inhaltlich zeigen, welche Betriebe systematisch häufiger oder seltener Urlaub kürzen und wie stark die Wahrscheinlichkeit der Kürzung von Urlaubsansprüchen von bestimmten betrieblichen Merkmalen, wie Region, Betriebsgröße, Branche, Betriebsrat oder Arbeitsausfall, abhängt.

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Eine statistisch signifikant geringere Wahrscheinlichkeit, Urlaubsansprüche zu kürzen, weisen mittelgroße Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten im Vergleich zu größeren Betrieben auf. Auch für Kleinbetriebe ist die Wahrscheinlichkeit niedriger, allerdings auf üblichen Niveaus nicht signifikant.
  • Bei Betrieben aus dem verarbeitenden Gewerbe ist die Wahrscheinlichkeit von Urlaubskürzungen signifikant verringert. In der Branche „sonstige Dienstleistungen“ ist der Wert erhöht, auf üblichen Niveaus aber nicht statistisch signifikant. Zwischen den anderen Branchen zeigten sich bei sonst gleichen Bedingungen, z. B. hinsichtlich des Arbeitsausfalls, keine Unterschiede.
  • Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit von Urlaubskürzungen in Betrieben mit einem hohen Arbeitsausfall durch die Kurzarbeit, reduziert dagegen bei Betrieben mit einem hohen Anteil einfacher Tätigkeiten.
  • Keinen signifikanten Effekt hatten weitere Merkmale wie Region, Betriebsrat, Möglichkeit zur Remote-Arbeit, Ausbildungsbetrieb und mehrere Betriebsstätten.

Fazit

Mit rund 2,8 Mio. Personen im Jahresdurchschnitt 2020 waren so viele Beschäftigte in konjunktureller Kurzarbeit wie noch nie. Auch der Arbeitsausfall lag mit über 40 % weit über dem Durchschnitt vergangener Krisen. Dies hat Auswirkungen auf die Organisation der Kurzarbeit: Ein Großteil der Betriebe verkürzt die Arbeitswoche um einzelne Arbeitstage, zum Teil zusätzlich auch die tägliche Arbeitszeit. 11 % der Betriebe haben den Urlaubsanspruch der Beschäftigten entsprechend gekürzt, vor allem in größeren und von hohen Arbeitsausfällen betroffenen Betrieben. Eine große Mehrheit der Betriebe hat der Befragung zufolge den Urlaubsanspruch der Beschäftigten jedoch nicht gekürzt, die Praxis der Kürzung von Urlaubsansprüchen war bisher also eher unüblich.

Der durchschnittliche jährliche Urlaubsanspruch betrug nach Angaben der IAB-Arbeitszeitrechnung (www.iab.de/de/daten/iab-arbeitszeitrechnung.aspx) im Jahr 2020 29,6 Arbeitstage. Das Potenzial an möglichen Kürzungen aufgrund des Arbeitsausfalls durch Kurzarbeit Null und ausgefallene Arbeitstage würde im Jahr 2020 durchschnittlich bei 13 Urlaubstagen je Kurzarbeitenden liegen. Das entspricht knapp einem Urlaubstag je Beschäftigten in Deutschland. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass nur ein kleiner Teil der Betriebe den Urlaubsanspruch kürzt, würde dies je Beschäftigten nur noch 0,1 Urlaubstagen entsprechen. Jedoch bleibt abzuwarten, wie das BAG in der Frage Kürzung der Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit letztlich entscheiden wird.

Susanne Wanger

Susanne Wanger
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Forschungsbereich Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen, IAB, Nürnberg

Prof. Dr. Enzo Weber

Prof. Dr. Enzo Weber
Forschungsbereichsleiter, IAB, Nürnberg, Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung, Universität Regensburg
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· Artikel im Heft ·

Weniger Urlaub nach Kurzarbeit
Seite 26 bis 28
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