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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Werbung für den Arbeitgeber

Das FG Münster (Urt. v. 3.12.2019 – 1 K 3320/18 L) hatte zu würdigen, ob Zahlungen, die ein Arbeitgeber auf Grundlage von Einzelmietverträgen an bestimmte Arbeitnehmer für die Anbringung eines mit Werbung für den Arbeitgeber bedruckten Kennzeichenhalters an deren Privatfahrzeugen leistet, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

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