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ARBEITSRECHT
Werkverträge auf dem Prüfstand
Betriebsprüfungen nach der AÜG-Reform
1 AÜG-Reform 2017 – Wie reagieren die Unternehmen?
Seit Inkrafttreten des reformierten AÜG am 1.4.2017 hat sich für Entleiher und Verleiher rechtlich vieles grundlegend geändert. Der Einsatz von Fremdpersonal, Werkunternehmern und Dienstleistern war schon vor der Reform nicht ohne Risiko; seit Mitte 2017 haben sich die Rahmenbedingungen für Arbeitgeber in diesen Bereichen verschärft.
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