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 Bild: Bojan/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 8 Minuten
VERGÜTUNG

Wertguthaben statt Abfindung

Aufhebungsverträge mit rentennahen Arbeitnehmern

1 Ausgangslage

Bei dieser Beendigungslösung vereinbaren Unternehmen und Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag ein insolvenzsicheres Wertguthaben, der Arbeitgeber überträgt dieses vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund – Bereich Wertguthaben –, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in eine Art „Arbeitgeberstellung“ tritt.

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