Wertguthaben statt Abfindung
1 Ausgangslage
Bei dieser Beendigungslösung vereinbaren Unternehmen und Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag ein insolvenzsicheres Wertguthaben, der Arbeitgeber überträgt dieses vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund – Bereich Wertguthaben –, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in eine Art „Arbeitgeberstellung“ tritt. Durch eine nachfolgende, zwischen dem Beschäftigten und der DRV Bund zu vereinbarende, monatliche Auszahlung lassen sich auf Seiten des Arbeitnehmers empfindliche und dauerhafte Renteneinbußen aufgrund von Rentenabschlägen bzw. fehlenden Beitragsjahren vermeiden bzw.
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Christian Bodler
· Artikel im Heft ·
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