Die Gewährung einer Pensionszusage gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte sorgfältig durchdacht und formuliert werden.
Der BFH hat mit Urteil vom 6.12.2022 (IV R 21/19) entschieden, dass ein Vorbehalt bei einer Pensionszusage steuerschädlich ist, wenn danach die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung nach Gutdünken des Arbeitgebers gemindert oder gar entzogen werden kann. Ausnahmsweise zulässig ist nur dann ein Vorbehalt, der ausdrücklich einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.
Im Fall des BFH-Urteils vom 6.12.2022 war geregelt, dass eine bestimmte Transformationstabelle und ein bestimmter Zinssatz seitens des Arbeitgebers einseitig durch eine nachfolgende Transformationstabelle ersetzt werden konnte. Der BFH sah die getroffene Vereinbarung als schädlich an. Aus dem Wortlaut der Pensionszusage und der dort genannten Transformationstabelle ergebe sich eindeutig, dass der Arbeitgeber einseitig eine neue Transformationstabelle und einen neuen Zinssatz vorschreiben konnte.
Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung in das Belieben des Arbeitgebers gestellt war. Sie lag danach in seinem freien Ermessen. Vor diesem Hintergrund fand die Pensionsrückstellung keine höchstrichterliche Anerkennung.
Rainer Kuhsel
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 479.97 KB |
· Artikel im Heft ·
Vorteile
Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.
Die
Die Betriebsparteien verfügen bei der Ausgestaltung von Sozialplänen über Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume, die Typisierungen und
Sind sie deshalb eine Gefahr?
Nein, genauso wenig wie KI, wenn wir uns richtig damit auseinandersetzen (und vielleicht auch
Die aktuelle Xing-Studie „Der Arbeitsmarkt der Zukunft“ gibt einen Ausblick auf den Arbeitsmarkt im Jahr 2024. Insbesondere die jüngeren Generationen
Ein Aspekt wird bei der kontroversen Diskussion über die ökonomische Sinnhaftigkeit von Viertagewochen in Zeiten von Arbeitskräftemangel