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Wie weit geht der Datenauskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO im Arbeitsrecht?
In der bereits länger schon währenden Diskussion über den Datenauskunftsanspruch hat der BGH in einem Grundsatzurteil vom 15.6.2021 (VI ZR 576/19) dankenswerter Weise nun die Reichweite des Begriffs der „personenbezogenen Daten“ aus Art. 4 Nr. 1 DSGVO geklärt. Hieraus leitet sich nämlich ab, wie weit das „Recht auf Kopie“ aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO reicht.
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