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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber
Der BFH hat durch Urteil vom 13.8.2020 (VI R 1/17) entschieden, dass die Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber keinen Arbeitslohn darstellt. Die Verwarnungsgelder richteten sich in dem konkreten Fall gegen den Arbeitgeber. Die Zahlung führte daher nicht zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hatte.
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