Es taucht immer wieder die Frage auf, ob Steuerbescheide in der Schweiz wirksam zugestellt werden können oder nicht. Bisher war dies mit Schwierigkeiten verbunden. Der BFH hat nunmehr mit Urteil vom 8.3.2022 (VI R 37/19) entschieden, dass eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 1.1.2018 zulässig ist.
Artikel 17 Abs. 3 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25.1.1988 i. d. F. des Protokolls vom 27.5.2010 erlaubt nunmehr eine Zustellung auf dem Postweg in der Schweiz. Diese Regelung wurde allerdings erst im Jahr 2017 ratifiziert und gilt nach der Anwendungsvorschrift des Art. 28 Abs. 6 Satz 1 des Übereinkommens erst für Besteuerungszeiträume ab 2018.
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Rainer Kuhsel
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