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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsfeier
Die Klägerin veranstaltete als Arbeitgeber eine Jahresabschlussfeier, zu der nur angestellte Führungskräfte eingeladen waren. Fraglich war, ob auf die Zuwendungen des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ein Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden durfte. Das FG Münster (Urt. v.
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