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EDITORIAL
Geleitwort: Politische Ehrlichkeit
Das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (C-55/18, AuA 9/19, S. 548): eigentlich – ja: eigentlich – eine wenig aufregende Entscheidung. Im Fall ging es darum, dass Arbeitszeiten überhaupt nicht erfasst wurden, und es – außer „Netto-Mehrarbeitsstunden“– keinerlei Aufzeichnungen gab. So war natürlich nicht überprüfbar, ob z. B. Höchstarbeits- oder Mindestruhezeiten eingehalten wurden.
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