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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abfindung gem. § 1a KSchG neben der Sozialplanabfindung
§ 1a KSchG
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1974 beschäftigt. Eine zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat als „Interessenausgleich“ bezeichnete Vereinbarung vom 15.1.2014 sah vor, dass den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern eine nach § 1a KSchG zu berechnende Abfindung zustehen sollte.
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