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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abfindung nach Entlassung während Elternteilzeit
Art. 157 AEUV
Problempunkt
Nach bisheriger deutscher Praxis werden Entlassungsentschädigungen bei Teilzeitkräften oft anhand des aktuellen verringerten Entgelts berechnet. § 1a KSchG etwa verweist hinsichtlich der Berechnung einer zwingend anzubietenden Abfindung auf § 10 Abs.
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