Problempunkt
Die Klägerin ist die Witwe des verstorbenen Arbeitnehmers, welcher langjährig bei der Beklagten beschäftigt war. Dem verstorbenen Arbeitnehmer war von der Beklagten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Mit der gegenständlichen Klage macht die Witwe Ansprüche hieraus geltend. Der Versorgungszusage liegt eine Versorgungsordnung zugrunde. Diese enthält eine sog. Altersabstandsklausel, wonach für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds des Arbeitnehmers zur Ehefrau die Versorgung um 5 v. H. gekürzt wird.
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Problempunkt
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