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 Bild: Zanna/adobe.stock
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Direktionsrecht: Haustiere am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber, ein Spielhallenbetreiber ließ es über sechs Jahre hinweg zu, dass eine Mitarbeiterin ihre Tierschutzhündin „Lori“ regelmäßig in die Arbeit brachte. Der Arbeitsvertrag sah ausdrücklich ein Haustierverbot vor. Dieses Verbot wollte der Arbeitgeber nun durchsetzen, u. a. mit der Begründung, dass Kunden der Spielhalle möglicherweise allergisch auf Hundehaare reagieren oder Angst vor Hunden haben könnten. Die Mitarbeiterin versuchte dagegen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, hatte damit jedoch keinen Erfolg. Im Endeffekt haben sich die Parteien verglichen.

Das LAG Düsseldorf gab klar zu erkennen, dass es im Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt, ob er die Mitnahme von Haustieren an den Arbeitsplatz gestattet. Selbst wenn er dies über einen langen Zeitraum duldet, kann der Arbeitnehmer daraus keinen Anspruch, etwa aus betrieblicher Übung herleiten. Denn es lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Arbeitgeber tatsächlich auf sein Direktionsrecht verzichten wollte. Schließlich muss es ihm möglich sein, auf Verhaltensänderungen des Tieres zu reagieren oder aber auf Befindlichkeiten anderer Mitarbeiter oder von Kunden (LAG Düsseldorf, v. 8.4.2025 – 8 GLa 5/25 [Vergleich]).

Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München
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Direktionsrecht: Haustiere am Arbeitsplatz

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