Altersdiskriminierung durch „erste Führungserfahrung“ in Stellenanzeige

§§ 1, 3, 7, 15, 22 AGG

Zur Einladung zum Vorstellungsgespräch und Erteilung von Auskünften über seine Absagemotive ist der private Arbeitgeber nicht verpflichtet.

(Leitsatz des Bearbeiters)

LAG Köln, Urteil vom 20.6.2024 – 6 Sa 632/23

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Bild: bennetsteiner/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Die Beklagte suchte per Stellenausschreibung eine/n Managementtrainer/-in mit Vertriebsverantwortung (m/w/d). Darin wurde auch „Erste Erfahrung in Führungspositionen“ verlangt. Der Kläger ist 1967 geboren. Er bewarb sich auf die besagte Stellenausschreibung und erhielt am 23.1.2023 eine Eingangsbestätigung und am 7.2.2023 eine Absage. Am 7.2.2023 und 9.2.2023 verlangte der Kläger eine Begründung der Absage unter Berufung auf das AGG.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Altersdiskriminierung durch „erste Führungserfahrung“ in Stellenanzeige
Seite 58
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