Anspruch auf Zahlung einer Jahresprämie
Problempunkt
Der Kläger verlangte von der Beklagten die Zahlung einer Jahresprämie für das Jahr 2018. Nach seinem Arbeitsvertrag sollten variable Vergütungsbestandteile in einer Zusatzvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien geregelt und alles weitere in den jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen bestimmt werden. Eine vertragliche Zusatzvereinbarung hatten die Parteien für 2018 nicht abgeschlossen.
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