Anspruch aufUrlaubsabgeltung

§§ 3 Abs. 1, 7 BUrlG

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird erst dann im Sinne einer Ausschlussfrist fällig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.

(Auszug aus den Leitsätzen des Gerichts)

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2022 – 5Sa486/21

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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger hatte vier Jahre lang in geringfügiger Beschäftigung für die Beklagte gearbeitet. Urlaub war ihm in dieser Zeit nicht gewährt worden. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Ausschlussfrist von drei Monaten ab Fälligkeit für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die für beide Arbeitsvertragsparteien galt. Seine Urlaubsabgeltungsansprüche machte der Kläger nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend.

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Anspruch aufUrlaubsabgeltung
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