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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person
§ 5 ArbGG
Problempunkt
Der klagende Rechtsanwalt begehrt von der Beklagten Auskunft und anschließende Zahlung von Honoraren. Vorliegend streiten die Parteien über den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. Der Kläger meint, als arbeitnehmerähnliche Person i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG in der Kanzlei der Beklagten als Rechtsanwalt tätig gewesen zu sein.
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