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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person

§ 5 ArbGG

Problempunkt

Der klagende Rechtsanwalt begehrt von der Beklagten Auskunft und anschließende Zahlung von Honoraren. Vorliegend streiten die Parteien über den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. Der Kläger meint, als arbeitnehmerähnliche Person i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG in der Kanzlei der Beklagten als Rechtsanwalt tätig gewesen zu sein.

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