Direkt zum Inhalt
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitgeber haftet nicht für Impfschaden

§§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2, 241 Abs. 2, 630a ff., 823 Abs. 1 BGB; § 8 Abs. 1 Satz 1 ASiG

Problempunkt

Die Betriebsärztin der beklagten Arbeitgeberin, die ein Herzzentrum betreibt, rief im November 2011 alle interessierten Mitarbeiter des Betriebs zur Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung auf, deren Kosten die Beklagte übernahm. Nach Bekunden der klagenden Arbeitnehmerin, einer Controllerin, ist ihr durch die Maßnahme ein Impfschaden entstanden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium