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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitgebervertreter muss mit Betriebsrat nicht auf Deutsch kommunizieren
§§ 2, 23, 78, 87 BetrVG
Problempunkt
Eine stetig fortschreitende Internationalisierung sowie komplexe Wertschöpfungsprozesse entlang globaler Lieferketten erfordern regelmäßig eine gemeinsame Sprache – als gemeinhin anerkannte Verkehrssprache hält daher Englisch in der betrieblichen Praxis deutscher Unternehmen weiterhin ungebremst Einzug.
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