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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers
§ 611a BGB
Problempunkt
Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Sie lässt diese Arbeiten durch Crowdworker ausführen.
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