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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

§ 611a BGB

Problempunkt

Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Sie lässt diese Arbeiten durch Crowdworker ausführen.

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