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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitnehmerüberlassung aus dem europäischen Ausland ohne Erlaubnis
§§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG; § 2 Nr. 4 AEntG; Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO
Problempunkt
Die Klägerin, französische Staatsangehörige und wohnhaft in Frankreich, macht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit der deutschen Beklagten auf Grundlage einer von ihr vorgetragenen illegalen Arbeitnehmerüberlassung geltend. Sie schloss am 1.10.2014 mit einer französischen Firma einen Arbeitsvertrag als Ingenieurin/Beraterin nach französischem Recht.
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