Arbeitnehmerüberlassung aus dem europäischen Ausland ohne Erlaubnis
Problempunkt
Die Klägerin, französische Staatsangehörige und wohnhaft in Frankreich, macht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit der deutschen Beklagten auf Grundlage einer von ihr vorgetragenen illegalen Arbeitnehmerüberlassung geltend. Sie schloss am 1.10.2014 mit einer französischen Firma einen Arbeitsvertrag als Ingenieurin/Beraterin nach französischem Recht. Der Arbeitsort war in Frankreich vorgesehen; der Arbeitsvertrag berechtigt die Arbeitgeberin zusätzlich zum vorübergehenden Einsatz der Klägerin an anderen Orten sowie im Ausland.
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Anika Nadler
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der
Rechtliche Grundlagen
Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den
Kennzahlen aufeinander abstimmen
Wenn die ESG-Kennzahlen nicht ehrgeizig genug sind, könnten sie Anreize für Führungskräfte setzen
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,
Problempunkt
§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die