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ARBEITSRECHT
Arbeitnehmerüberlassung
Notwendiges Flexibilisierungsinstrument oder „prekäres“ Arbeitsverhältnis?
Rechtliche Grundlagen
Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den Verleiher zur Arbeit im Betrieb eines Dritten, dem Entleiher. Die Besonderheit besteht darin, dass die Rechtsstellung des Arbeitgebers und der tatsächliche Ort der Arbeitsleistung auseinanderfallen (vgl. Jesgarzewski, NWB 14/2024, S. 935).
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