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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Fremdfirmeneinsatz: Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag – Arbeitnehmerüberlassung
§§ 611, 611a, 645 BGB; §§ 1, 9, 10 AÜG; § 106 GewO
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit dem 3.1.2007 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis besteht. Am 3.1.2007 schlossen der Kläger und die I GmbH einen Arbeitsvertrag. Der Kläger wurde vom ersten Tag bis zum 30.4.2018 nicht bei der I GmbH, sondern im Betrieb der Beklagten als Systemingenieur in deren Abteilung SPS eingesetzt.
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