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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Fremdfirmeneinsatz: Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag – Arbeitnehmerüberlassung

§§ 611, 611a, 645 BGB; §§ 1, 9, 10 AÜG; § 106 GewO

Problempunkt

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit dem 3.1.2007 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis besteht. Am 3.1.2007 schlossen der Kläger und die I GmbH einen Arbeitsvertrag. Der Kläger wurde vom ersten Tag bis zum 30.4.2018 nicht bei der I GmbH, sondern im Betrieb der Beklagten als Systemingenieur in deren Abteilung SPS eingesetzt.

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