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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

§§ 21 Abs. 2, 24 BBiG

Problempunkt

Der Kläger hatte mit dem Beklagten einen Berufsausbildungsvertrag über die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Zeit vom 1.9.2011 bis zum 31.8.2014 geschlossen. Für den Beklagten unterzeichnete der Landrat den Vertrag. In der für das Ausbildungsverhältnis maßgeblichen Prüfungsordnung (PO) heißt es u.

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