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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitszeitkonten
§§ 11 Abs. 1, 38 Abs. 1 EStG
Problempunkt
Für die Bestimmung des Versteuerungszeitpunkts von Arbeitslohn ist der Zeitpunkt des Zuflusses ausschlaggebend. Nach § 11 Abs. 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der entsprechende Lohnzahlungszeitraum endet.
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