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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitszeitkonten

§§ 11 Abs. 1, 38 Abs. 1 EStG

Problempunkt

Für die Bestimmung des Versteuerungszeitpunkts von Arbeitslohn ist der Zeitpunkt des Zuflusses ausschlaggebend. Nach § 11 Abs. 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der entsprechende Lohnzahlungszeitraum endet.

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