Außerordentliche Kündigung: Nachschieben von Kündigungsgründen

§ 626 Abs. 2 BGB

§ 626 Abs. 2 BGB bildet weder in direkter noch in entsprechender Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Zugang der betreffenden außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, aber dem Kündigungsberechtigten seinerzeit noch nicht bekannt waren. Vielmehr kann die Kündigung grundsätzlich sogar „blanko“, also ohne jeden auch nur ansatzweise tragfähigen Grund, erklärt worden sein. Auch kommt es nicht darauf an, ob ein ursprünglich herangezogener Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung bereits verfristet war.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Beschluss vom 12.1.2021 – 2 AZN 724/20

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger war seit dem 1.4.2000 Chefarzt der beklagten Klinik. Mit Schreiben vom 29.6.2018 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos. Die Kündigung wurde auf eine Tätlichkeit im Jahr 2015 des Klägers gegenüber einer Mitarbeiterin gestützt, von der die Beklagte erst am 20.6.2018 Kenntnis erlangt haben will. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Nach Anhörung und Zustimmung der Mitarbeitervertretung schob die Beklagte im Lauf des erstinstanzlichen Verfahrens weitere Kündigungsgründe nach und sprach vorsorglich am 4.10.2018 eine weitere fristlose Kündigung aus.

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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

EMLE, Hochschule Bochum

· Artikel im Heft ·

Außerordentliche Kündigung: Nachschieben von Kündigungsgründen
Seite 54
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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit

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Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017

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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Klägerin war seit

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Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis des bei ihr als Schlosser beschäftigten Klägers zum 30.9.2015 gekündigt. Die

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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte

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Die Parteien streiten im Rahmen einer wirksamen Kündigung über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage