Außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlicher sexueller Belästigung

§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG; § 626 Abs. 1 BGB

Der Arbeitnehmer ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Ein außerdienstliches Verhalten beeinträchtigt die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat.

(Auszug aus den Leitsätzen des Gerichts)

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.2.2024 – 2Sa375/23

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Parteien streiten um den Bestand ihres Ausbildungsverhältnisses. Im Streitfall nahmen 22 Auszubildende eines Unternehmens an einem IG-Metall-Seminar im Rahmen eines Bildungsurlaubs im Sommer 2022 teil. Nach Ende des Seminartages am 4.7.2022 besuchten einige der Auszubildenden das Schwimmbad auf dem Seminargelände, darunter die weibliche 19-jährige Auszubildende K. Am späten Abend legte der 1996 geborene Kläger unerwartet von hinten seinen Arm um K und schlug dabei auf ihre Brust. Diese reagierte sofort, indem sie sagte: „Fass mich nicht an und lass mich in Ruhe!“ und weglief.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlicher sexueller Belästigung
Seite 57
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtsverhältnis zum Betriebsrat

In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger ist bei dem beklagten Krankenhausbetreiber seit 1980 als Krankenpfleger beschäftigt. Im Jahr 2002 absolvierte

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtlicher Rahmen

Mit Beginn der Corona-Pandemie sahen sich der Gesetzgeber und vor allem Arbeitgeber, Sozialpartner und Berater mit der Frage

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war seit 1999 als Gruppenleiter in der Lagerlogistik bei der Beklagten, einem Luftverkehrsunternehmen, beschäftigt. Das

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtliche Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff des Mitarbeitergesprächs wird allgemein ein in periodisch wiederkehrenden, festgelegten