Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts im Prozessarbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018 ordentlich fristgemäß gekündigt. Im Rahmen des diesbezüglichen Kündigungsschutzverfahrens, in dem u. a. auch ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch geltend gemacht wurde, einigten sich die Parteien erstinstanzlich am 6.9.2018 unter der Überschrift „Vertragliches Prozessarbeitsverhältnis“ auf „eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung“ des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

· Artikel im Heft ·
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