Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei auflösender Bedingung
Problempunkt
Der Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung. Er war zunächst Beamter der Deutschen Bundespost. Dem Kläger wurde im Hinblick auf sein Beamtenverhältnis im Anschluss an die Privatisierung der Post durch die Deutsche Telekom AG als neuem Dienstherren befristet Sonderurlaub ohne Bezüge erteilt. Nach seinem im Anschluss vereinbarten Arbeitsvertrag mit der Telekom war der Kläger „auf unbestimmte Zeit“ beschäftigt. Gemäß einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Firmentarifvertrag sollte das Arbeitsverhältnis enden, wenn das ruhende Beamtenverhältnis wiederauflebte.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a
Problempunkt
Der Beschwerdeführer war Polizeiobermeister des Landes Baden-Württemberg. Vor den Verwaltungsgerichten wandte er sich
Vor dem Hessischen LAG stritten die Beteiligten im Rahmen einer Befristungskontrollklage um die Wirksamkeit einer sachgrundlosen
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim
Problempunkt
Die Parteien stritten jeweils über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Die
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018