Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei auflösender Bedingung

§§ 15, 21 TzBfG

Für die schriftliche Unterrichtung über den Zeitpunkt des Eintritts einer auflösenden Bedingung i. S. v. §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG ist die Einhaltung der Textform nach § 126b BGB ausreichend.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 20.6.2018 – 7 AZR 689/16

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung. Er war zunächst Beamter der Deutschen Bundespost. Dem Kläger wurde im Hinblick auf sein Beamtenverhältnis im Anschluss an die Privatisierung der Post durch die Deutsche Telekom AG als neuem Dienstherren befristet Sonderurlaub ohne Bezüge erteilt. Nach seinem im Anschluss vereinbarten Arbeitsvertrag mit der Telekom war der Kläger „auf unbestimmte Zeit“ beschäftigt. Gemäß einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Firmentarifvertrag sollte das Arbeitsverhältnis enden, wenn das ruhende Beamtenverhältnis wiederauflebte.

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei auflösender Bedingung
Seite 376
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