Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei auflösender Bedingung
Problempunkt
Der Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung. Er war zunächst Beamter der Deutschen Bundespost. Dem Kläger wurde im Hinblick auf sein Beamtenverhältnis im Anschluss an die Privatisierung der Post durch die Deutsche Telekom AG als neuem Dienstherren befristet Sonderurlaub ohne Bezüge erteilt. Nach seinem im Anschluss vereinbarten Arbeitsvertrag mit der Telekom war der Kläger „auf unbestimmte Zeit“ beschäftigt. Gemäß einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Firmentarifvertrag sollte das Arbeitsverhältnis enden, wenn das ruhende Beamtenverhältnis wiederauflebte.
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Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch den Eintritt einer vertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung geendet
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● Problempunkt
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Ausgangslage
Alle EU-Mitgliedstaaten bis auf Polen haben inzwischen die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von