Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
§ 6 SGB VI; § 39 SGB X; § 47 BRAO
Problempunkt
Beschäftigte unterfallen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Für einige Berufungsgruppen bestehen jedoch besondere Versorgungseinrichtungen. Die Träger der hiervon erfassten Berufe sind nicht nur Pflichtmitglieder ihrer Kammern, sondern i. d. R. auch der zugehörigen berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
