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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Befristeter Arbeitsvertrag nach vorheriger Leihe des Arbeitnehmers
§ 14 Abs. 2 TzBfG; § 10 Abs. 1 AÜG
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die beklagte Arbeitgeberin überlassen. Auf das Leiharbeitsverhältnis war ein Tarifvertrag anzuwenden, wonach der Einsatz von Zeitarbeitnehmern auf maximal 36 aufeinanderfolgende Monate ermöglicht wurde.
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