● Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger verfügt über einen Masterabschluss einer Fachhochschule. Die Beklagte hatte eine Stelle im höheren Dienst ausgeschrieben, auf die der Kläger sich unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung erfolglos bewarb. Der Kläger hat sodann nach den Ablehnungsgründen gefragt, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, dass die Auswahl auf einen anderen Bewerber gefallen sei, der unter Berücksichtigung aller für die Auswahl maßgebenden Gesichtspunkte am besten geeignet erscheine.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
Ein an den TVöD gebundenes Unternehmen schrieb die Stelle als „Sachbearbeiter/in für die Verwaltung“ aus, die nach der Entgeltgruppe 6
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
Einleitung
Nachwuchs- und Führungskräften sollen – im Sinne eines lebenslangen Lernens – sektorenübergreifend neue Tätigkeits- und
Herr Tollenaere, worum handelt es sich bei der Chancenkarte und an wen richtet sie sich?
Bei der Chancenkarte handelt es sich um einen