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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Beitragspflicht zur SOKA-Bau auch für Verleiher?
§§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 VTV 2013 – VTV 2015
Problempunkt
Die SOKA-Bau zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien des Baugewerbes u. a. Beiträge zur Urlaubskasse (ULAK) ein. Beitragspflichtig sind alle Betriebe, die zeitüberwiegend bauliche Leistungen erbringen, wie sie insbesondere in § 1 Abs. 2 Abschn.IV und Abschn.V der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes (VTV) beispielhaft genannt sind.
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