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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Beschäftigungsverweigerung im Betrieb wegen Infektionsrisiko
§§ 275 Abs. 1, 618, 273 Abs. 1 BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die schwerbehinderte Klägerin gesundheitlich als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen D tätig werden kann. Flugsicherheitsassistenten sind u. a. an den Sperrgepäckschaltern A, B und C, als Fahrer und im Monitorraum tätig. Im Monitorraum arbeiten mindestens sechs Personen gleichzeitig in einem geschlossenen Raum.
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