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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Beschäftigungsverweigerung im Betrieb wegen Infektionsrisiko

§§ 275 Abs. 1, 618, 273 Abs. 1 BGB

Problempunkt

Die Parteien streiten darüber, ob die schwerbehinderte Klägerin gesundheitlich als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen D tätig werden kann. Flugsicherheitsassistenten sind u. a. an den Sperrgepäckschaltern A, B und C, als Fahrer und im Monitorraum tätig. Im Monitorraum arbeiten mindestens sechs Personen gleichzeitig in einem geschlossenen Raum.

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