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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Beschäftigungszeiten nach Betriebsübergang

§ 613a BGB; Art. 3 RL 2001/23/EG

Problempunkt

Eine schwedische Arbeitgeberin hatte ein Jahr nach einem Betriebsübergang vier betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Alle vier Arbeitnehmer waren bereits im Veräußererbetrieb beschäftigt und Mitglieder der schwedischen Gewerkschaft Unionen, welche sowohl einen Tarifvertrag mit dem Veräußererbetrieb als auch mit dem Erwerberbetrieb abgeschlossen hatte.

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