Problempunkt
Einige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben die Betriebsratswahl im Betrieb des Standorts Hannover-Stöcken der Volkswagen AG nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse angefochten. Dort betreibt die Arbeitgeberin ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Zum Betrieb gehören zahlreiche Betriebsteile. Das Werksgelände ist mehrere Hektar groß und vollständig eingezäunt. Der Zutritt zum Werksgelände erfolgt über mehrere Tore, welche durch den Werkschutz kontrolliert werden. Es befinden sich zudem weitere Betriebsstätten außerhalb des umzäunten Geländes.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA)
Video- und Telefonkonferenzen des Wahlvorstands
Wie schon bei der Reform des BetrVG für den Betriebsrat wurde bei der Reform der WO
Einstweilige Verfügungen
Auch in Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG sind einstweilige Verfügungen möglich, § 85 Abs. 2 ArbGG. Voraussetzung ist –
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Problempunkt
Die Arbeitgeberin begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vom Betriebsrat Einsicht in die Wahlakten
Problempunkt
Am 6.9.2018 fand bei der Arbeitgeberin eine Betriebsratswahl statt. Im Wahlausschreiben vom 4.7.2018 erklärte der