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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsrat: Briefwahl
§ 24 Abs. 3 WO
Problempunkt
Einige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben die Betriebsratswahl im Betrieb des Standorts Hannover-Stöcken der Volkswagen AG nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse angefochten. Dort betreibt die Arbeitgeberin ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Zum Betrieb gehören zahlreiche Betriebsteile. Das Werksgelände ist mehrere Hektar groß und vollständig eingezäunt.
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