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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsrat: Unzulässige Wahlwerbung über WhatsApp

§ 19 BetrVG

Problemschwerpunkt

Die Hürden einer erfolgreichen Anfechtung einer Betriebsratswahl sind hoch und nach § 19 Abs. 1 BetrVG möglich, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist […]. Ein wesentlicher Wahlgrundsatz ist auch die Chancengleichheit der Wahlbewerber.

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