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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsrat: Unzulässige Wahlwerbung über WhatsApp
§ 19 BetrVG
Problemschwerpunkt
Die Hürden einer erfolgreichen Anfechtung einer Betriebsratswahl sind hoch und nach § 19 Abs. 1 BetrVG möglich, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist […]. Ein wesentlicher Wahlgrundsatz ist auch die Chancengleichheit der Wahlbewerber.
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