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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsratsbeteiligung nach § 99 BetrVG bei Rentnerbeschäftigung
§ 99 BetrVG; § 41 Satz 3 SGB VI
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat bei der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Erreichen einer tariflichen Altersgrenze hinaus, die auf einer Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI beruht, ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zusteht. Der Arbeitgeber betreibt mit 4.400 Beschäftigten ein ÖPNV-Unternehmen in M.
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