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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsratsschulung: Präsenzseminar statt Webinarteilnahme

§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG

Problempunkt

Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die Regelungen des BetrVG entsprechend gelten. Die PV Kabine wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder zu der Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Binz/Rügen im Sommer entsenden.

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