Betriebsratsschulung: Präsenzseminar statt Webinarteilnahme

§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat für eine erforderliche Schulung statt auf eine Präsenzteilnahme nicht auf eine Onlineteilnahme verweisen. Er hat die erforderlichen Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Reisekosten beim Präsenzseminar zu tragen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 7.2.2024 – 7 ABR 8/23

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die Regelungen des BetrVG entsprechend gelten. Die PV Kabine wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder zu der Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Binz/Rügen im Sommer entsenden. Die Arbeitgeberin schlug aus Kostengründen ortsnähere Seminarorte oder – im gewählten Zeitraum – ein Webinar vor. Daraufhin beschloss die PV Kabine, die beiden Mitglieder für die Zeit vom 24.8.2021 bis 27.8.2021 zur Schulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Potsdam zu entsenden.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Betriebsratsschulung: Präsenzseminar statt Webinarteilnahme
Seite 58
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