Betriebsratssitzung per Videokonferenz und Ausstattung
Problempunkt
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob der Betriebsrat einen Kostenvorschuss, hilfsweise bestimmte Sachmittel zu erhalten hat, um Betriebsratssitzungen im Wege von Videokonferenzen durchführen zu können. Im Betrieb des Arbeitgebers ist ein elfköpfiger Betriebsrat gebildet, der alle zwei Wochen in einem angemieteten Raum in Präsenz tagt und dem auch Vertreter von Corona-Risikogruppen angehören. Der Betrieb führt Dienstleistungen im Bereich FacilityManagement, Hotelreinigung etc. aus. Es sind ca. 610 Arbeitnehmer am Betriebssitz in Berlin beschäftigt.
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Ausgangslage
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