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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsrentenanpassung im Vertragskonzern

§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 Satz 2BetrAVG

Problempunkt

§ 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet den Versorgungsschuldner (den ehemaligen Arbeitgeber), im dreijährigen Turnus die laufenden Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu überprüfen und über eine Rentenanpassung nach billigem Ermessen zu entscheiden.

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