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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsrentenanpassung im Vertragskonzern
§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 Satz 2BetrAVG
Problempunkt
§ 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet den Versorgungsschuldner (den ehemaligen Arbeitgeber), im dreijährigen Turnus die laufenden Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu überprüfen und über eine Rentenanpassung nach billigem Ermessen zu entscheiden.
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