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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsübergang: Zuordnungsentscheidung statt Sozialauswahl

§ 613a BGB; § 1 Abs. 3 KSchG

Problempunkt

Die Klägerin war bei der Air Berlin als Flugbegleiterin mit Dienstort/Station Düsseldorf beschäftigt. Die Air Berlin führte mit geleasten Flugzeugen neben dem eigenwirtschaftlichen Flugbetrieb auch noch Flüge im sogenannten „Wet Lease“ für Unternehmen der Lufthansa-Gruppe durch.

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