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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsübergang: Zuordnungsentscheidung statt Sozialauswahl
§ 613a BGB; § 1 Abs. 3 KSchG
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Air Berlin als Flugbegleiterin mit Dienstort/Station Düsseldorf beschäftigt. Die Air Berlin führte mit geleasten Flugzeugen neben dem eigenwirtschaftlichen Flugbetrieb auch noch Flüge im sogenannten „Wet Lease“ für Unternehmen der Lufthansa-Gruppe durch.
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